Naturschutz

Naturschutzaufgaben gehören immer mehr zum Aufgabengebiet der Forstgruppe. Die Lärchenweidewälder und Waldränder weisen eine hohe Biodiversität auf, weshalb bei der Pflege dieser Wälder dem Naturschutz höchste Priorität zugesprochen wird.

Auch Hecken und Feldgehölze erfüllen eine wichtige Aufgabe und müssen laufend gepflegt werden. Hecken und Feldgehölze sind wichtige Vernetzungselemente. Hecken verbinden untereinander Waldgebiete und ermöglichen somit geschützte Korridore für wandernde Tiere.

Feuchtgebiete wie Flachmoore gehören zu den wertvollsten Lebensräumen für seltene Pflanzen- und Tierarten. Damit die Moorvegetation erhalten bleibt, braucht sie wie die Trockenwiesen eine extensive Nutzung.

Die Rhäzünser Rheinauen, das Naturwaldreservat Rhiihalda, das Sonderwaldreservat Ziavi und Dagatg sowie die Heckenlandschaft Campagna sind nur einige Perlen unseres Naturwaldes.

Alp Sut, Rhäzüns

Moor Weihermühle, Rhäzüns

 

Beweidung Sonderwald Ziavi, Bonaduz

Frauenschuh, Bonaduz

 



Dauerwaldbewirtschaftung

Wenn immer möglich und sinnvoll wird im Bonaduzer und Rhäzünser Wald nach dem Dauerwald-Prinzip gearbeitet. Die Dauerwaldbewirtschaftung ist ein Nutzungskonzept mit Schatten- und Halbschattenbaumarten (Fichte, Tanne, Buche). Ein Dauerwald zeichnet sich durch sein dynamisches Gleichgewicht aus, und dass Bäume eines jeden Alters nebeneinander vorkommen. Dauerwälder schaffen gute Standortbedingungen für das Vorkommen der Auerhüner und Haselhüner. Ebenfalls werden bei der Waldbewirtschaftung die Waldameisenhügel und seltene Orchiden z.b Frauenschuh,Türkenbund oder Waldvögelein gefördet.

Sigl Ault, Bonaduz



Zwischen der Gemeinde Bonaduz und der Pro Silva Helvetica wurde im Mai 1972 eine Vereinbarung geschlossen. Damals wurde eine Fläche von 5.25 ha ausgeschieden mit dem Ziel, die Plenterprinzipien bei allen Planungen zu berücksichtigen. Im Jahr 2015 haben die Verantwortlichen sich über die Ausscheidung einer neuen Plenterwaldfläche Crestas geeinigt. Diese befindet sich im Gebiet Crestas.



Pilzschutz

Die Gemeinde Bonaduz verfügt über ein grösseres Pilzschutzgebiet. In diesem ist jegliches entfernen von Pilzen verboten. Ausserhalb des Pilzschutzgebiets sind Steinpilze, Schirmlinge, Bovisten und Eierschwämme die beliebtesten Speisepilze. Die Schonzeit gilt jeweils vom 1. bis 10. jedes Monats. Es dürfen pro Person und pro Tag nicht mehr als 2kg Pilze geerntet werden. Zudem ist das Sammeln von Pilzen in Gruppen mit mehr als 3 Personen (ausgenommen Familien) und das mutwillige Zerstören von Pilzen verboten.

Karte Pilzschutzgebiet



Kontaktstellen

Betreibsleiter

Andreas Weber
Telefon 081 660 33 31
E-Mail: andreas.weber@crestault.ch

Bereichsleiter Forst

Dominik Mannhart
Telefon 078 629 10 47
E-Mail: dominik.mannhart@crestault.ch